Klage gegen Folierer einreichen?
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Klage gegen Folierer einreichen?
Hey liebes Forum,
vielleicht weiß ja einer von Euch mehr...
Ich habe mir mein Polo bei einer Firma folieren lassen. Abgeholt habe ich das Auto nach 2 Tagen, es war dunkel und spät, somit hatte ich vorerst nicht weiter zu bemängeln. Dann kam nach und nach immer mehr Fehler.. Sprich Stellen die unteraller Sau aussahen.
Nach X Wochen bekam ich dann einen Termin, damit sie das ausbessern können.
2 Tage war mein Baby da. Es waren 9 Mängel auf der Liste, welche er machen wollte.
Nach 2 Tagen (warum auch immer das genauso lange dauert wie eine Vollfolierung) bekam ich mein Auto zurück. Und die haben tatsächlich NICHTS! gemacht. Eine Stelle, wo ein LOCH war, haben sie einfach ein Flicken drüber gemacht. Ich dacht ich guck nicht richtig.
Er hat sich wiedermal rausgeredet.. und meinte er habe keine Folie mehr da, die müsse er bestellen. Jetzt sind 4 Wochen wieder um, absolut kein Anruf von ihn. Heut rief ich ihn nochmal an, auf dem Firmentelefon. Da meinte er dann nur "Ich bin jetzt Zuhause, da musst du morgen nochmal anrufen."
Ich könnte echt kotzen...
Meine Frage:
Kann ich mir das Geld wiederholen? Bzw. kann ich 50% zurück fordern?
Ich habe echt keine Lust mehr drauf. Komme mir da voll verarscht vor.
Ich hoffe mir kann da wer helfen.
P.S. Sie werben mit 7 Jahren Garantie, keine sichtbaren Schnittstellen. - Das ich nicht lache!
vielleicht weiß ja einer von Euch mehr...
Ich habe mir mein Polo bei einer Firma folieren lassen. Abgeholt habe ich das Auto nach 2 Tagen, es war dunkel und spät, somit hatte ich vorerst nicht weiter zu bemängeln. Dann kam nach und nach immer mehr Fehler.. Sprich Stellen die unteraller Sau aussahen.
Nach X Wochen bekam ich dann einen Termin, damit sie das ausbessern können.
2 Tage war mein Baby da. Es waren 9 Mängel auf der Liste, welche er machen wollte.
Nach 2 Tagen (warum auch immer das genauso lange dauert wie eine Vollfolierung) bekam ich mein Auto zurück. Und die haben tatsächlich NICHTS! gemacht. Eine Stelle, wo ein LOCH war, haben sie einfach ein Flicken drüber gemacht. Ich dacht ich guck nicht richtig.
Er hat sich wiedermal rausgeredet.. und meinte er habe keine Folie mehr da, die müsse er bestellen. Jetzt sind 4 Wochen wieder um, absolut kein Anruf von ihn. Heut rief ich ihn nochmal an, auf dem Firmentelefon. Da meinte er dann nur "Ich bin jetzt Zuhause, da musst du morgen nochmal anrufen."
Ich könnte echt kotzen...
Meine Frage:
Kann ich mir das Geld wiederholen? Bzw. kann ich 50% zurück fordern?
Ich habe echt keine Lust mehr drauf. Komme mir da voll verarscht vor.
Ich hoffe mir kann da wer helfen.
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Re: Klage gegen Folierer einreichen?
hallo,
also ich denke das ist ja dann wie eine Reparatur wie z.b. vom fernseher oder ähnliches,
da musste ja auch 3mal reparieren lassen bis du geld zurück verlangen kannst oder ein neuteil, und so denke ich mir wird das mit deiner folie auch sein, eine Reparatur.
ich würde den typen solange aufn sack geht bis er es endlich geschafft hat, und würde ihn mal sagen das du nen guten anwalt hast der sich drumm kümmert wen das nich bald alles anständig läuft,
ok das folie alle is kann ja sein, aber es dauert bestimmt keine 4 wochen neue zu bestellen,
ich empfehle dir, geh den einfach vollkommen aufn keks bis er die nase voll von dir hat
klingt zwar erstmal doof, aber so hat man meistens erfolg,
falls es dann immer noch nich laufen sollte mit den folierer würde ich ihn mit ein anwalt drohen,
also ich denke das ist ja dann wie eine Reparatur wie z.b. vom fernseher oder ähnliches,
da musste ja auch 3mal reparieren lassen bis du geld zurück verlangen kannst oder ein neuteil, und so denke ich mir wird das mit deiner folie auch sein, eine Reparatur.
ich würde den typen solange aufn sack geht bis er es endlich geschafft hat, und würde ihn mal sagen das du nen guten anwalt hast der sich drumm kümmert wen das nich bald alles anständig läuft,
ok das folie alle is kann ja sein, aber es dauert bestimmt keine 4 wochen neue zu bestellen,
ich empfehle dir, geh den einfach vollkommen aufn keks bis er die nase voll von dir hat

falls es dann immer noch nich laufen sollte mit den folierer würde ich ihn mit ein anwalt drohen,
Jage nicht, was du nicht töten kannst!
Re: Klage gegen Folierer einreichen?
Jap klar, dacht ich mir ja auch..
Aber mein Auto ist immer weg für nichts -.- Könnte voll ausrasten..
Ich werd ihn morgen nochmal drauf ansprechen und gucken was er sagt..
Andernfalls werde ich mir sicherlich rechtliche Hilfe von meinem Anwalt besorgen..
Aber mein Auto ist immer weg für nichts -.- Könnte voll ausrasten..
Ich werd ihn morgen nochmal drauf ansprechen und gucken was er sagt..
Andernfalls werde ich mir sicherlich rechtliche Hilfe von meinem Anwalt besorgen..
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Re: Klage gegen Folierer einreichen?
also bei uns bekommt man dafür nen leihwagen, wen dein auto 2tage stehen bleiben in der firma, und das für umsonst,
wen er dir die mängel beseitigt würde ich auf ein kostenlosen leihwagen bestehen, oder würde mich heimfahren lassen, und wieder abholen lassen,
wen er dir die mängel beseitigt würde ich auf ein kostenlosen leihwagen bestehen, oder würde mich heimfahren lassen, und wieder abholen lassen,
Jage nicht, was du nicht töten kannst!
Re: Klage gegen Folierer einreichen?
Okay werde ihn drauf ansprechen..
Hoffe das der endlich mal sein Arsch hochkriegt und das ordentlich macht -.-
Hoffe das der endlich mal sein Arsch hochkriegt und das ordentlich macht -.-
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Re: Klage gegen Folierer einreichen?
ansonsten droh ihn mit den anwalt,
ausserdem sollte er die mängelbeseitigung kostenlos machen, den das sollte unter garantie fallen.
ausserdem sollte er die mängelbeseitigung kostenlos machen, den das sollte unter garantie fallen.
Jage nicht, was du nicht töten kannst!
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Re: Klage gegen Folierer einreichen?
Immer alles schriftlich machen und eine Frist setzen, bis zu der der Folierer alles erfüllen muss.
Wenn du dann 3 erfolglose Reparaturversuche nachweisen kannst, dann ist der Folierer schadensersatzpflichtig.
Jede mündliche Absprache ist schwer zu beweisen.
Wenn du dann 3 erfolglose Reparaturversuche nachweisen kannst, dann ist der Folierer schadensersatzpflichtig.
Jede mündliche Absprache ist schwer zu beweisen.
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Re: Klage gegen Folierer einreichen?
Inwiefern schriftlich festhalten? Was genau? Die Reparatur? Und wieviel Frist soll ich den immer geben?
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Re: Klage gegen Folierer einreichen?
naja mit den schriftlichen meint er so, das da halt steht mängelbeseitigung oder Reparatur oder so, wie lange er gebraucht hat und was er gemacht hat.
und die frist naja ich würde mal sagen an 1tag sollte er das alles schaffen, den dein geliebter polo stand ja schon 4 tage bei den inner werkstatt
und die frist naja ich würde mal sagen an 1tag sollte er das alles schaffen, den dein geliebter polo stand ja schon 4 tage bei den inner werkstatt

Jage nicht, was du nicht töten kannst!
Re: Klage gegen Folierer einreichen?
Allerdings. Ich kann auch nicht verstehen, dass die innerhalb von 2 Tagen ne Vollfolierung schaffen, und mir dann raushauen, dass sie wieder 2 Tage brauchen um die Mängel zu beseitigen O.o
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Re: Klage gegen Folierer einreichen?
Du schreibst dem Folierer einen Brief oder eine Email und darin sind alle Mängel enthalten und du setzt ihm eine Frist, bis was er die Mängel beseitigen soll und bittest um einen Termin.
Die Frist sollte immer großzügig sein, z.B. wenn er 1 bis 2 Tage braucht, dann gib ihm 3 Tage. Dann kann er sich hinterher nicht heraus reden.
Die Frist sollte immer großzügig sein, z.B. wenn er 1 bis 2 Tage braucht, dann gib ihm 3 Tage. Dann kann er sich hinterher nicht heraus reden.
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Polo 9N3 Sportline
Re: Klage gegen Folierer einreichen?
Ja aber wielange soll ich ihn zeit geben für ein termin? ic hwarte schon 4 wochen udn er hat sich nicht gemeldet.
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Re: Klage gegen Folierer einreichen?
das wird wohl ewig ein geheimniss bleiben
also gib ihn ne frist von ein tag die mängel zu beseitigen und lass dir das bestätigen was er gemacht hat usw,
falls das nich klappen sollte mit den anwalt drohen und mal rechtlichen rat einholen

also gib ihn ne frist von ein tag die mängel zu beseitigen und lass dir das bestätigen was er gemacht hat usw,
falls das nich klappen sollte mit den anwalt drohen und mal rechtlichen rat einholen
Jage nicht, was du nicht töten kannst!
Re: Klage gegen Folierer einreichen?
1 Tag reicht nicht. Gibt ihm eine Frist von 1-2 Wochen, in der er dir einen Termin geben muss für die Beseitigung der genannten Mängel. Wenn die Frist verstreicht, machst du das nochmal. Verstreicht auch diese Geld zurückfordern. Ob du den Weg jetzt über einen Anwalt bestreitest oder nicht, sei dir überlassen. Brauchen tust du ihn erst, wenn er auch das Geld nicht zahlen will (wahrscheinlich).
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Polo 9N Highline
Re: Klage gegen Folierer einreichen?
Du hast mit dem Folierer einen Werkvertrag geschlossen. Damit ist der Folierer verpflichtet, das versprochene Werk mangelfrei herzustellen, wohingegen du, nach Abnahme, die Vergütung entrichten musst.
Falls das Werk, wie wohl hier, einen Mangel aufweist, stehen dir, als Besteller, die in § 634 BGB genannten Rechte zu. Mangelhaft ist das Werk etwa, wenn es nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Davon kann nach deiner Schilderung hier ausgegangen werden. Wenn du deine Gewährleistungsrechte geltend machen willst, musst du zunächst den Folierer zur Nacherfüllung auffordern, dieser kann dann nach seiner Wahl ein neues Werk herstellen oder nachbessern. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, was grds. nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen angenommen werden kann, kannst du die Vergütung mindern (also Geld zurückhalten oder, wenn bereits gezahlt, Geld von ihm zurückfordern), den Mangel selbst beseitigen oder (von einem anderen Unternehmer) beseitigen lassen und die Kosten von dem Folierer ersetzt verlangen, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen, wenn dir ein Schaden enstanden ist.
Du solltest die schadhaften Stellen dokumentieren, also Detailfotos machen, den Folierer schriftlich, möglicherweise sogar mit Einschreiben oder unter Zeugen, unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Mängel auffordern und dann kannst du, bei (i.d.R. zweimaligem) erfolglosem Fristablauf, eines der beschriebenen Gewährleistungsrechte geltend machen, also etwa Minderung. Um welche Quote du die Vergütung mindern kannst, lässt sich ohne Kenntnis der genauen Mängel und ohne den vereinbarten Preis zu kennen, nicht sagen.
Wenn der Folierer zusätzlich noch eine Garantie auf seine Leistung gibt (Garantie hat mit Gewährleistungsrechten nichts zu tun!), kannst du ihn möglicherweise auch daraus in Anspruch nehmen, dies kommt dann aber auf die genauen Garantiebedingungen an.
Sollte der Folierer dir entgegenhalten, dass du das Werk als im wesentlichen Vertragsgemäß abgenommen hast, solltest du ihm entgegnen dass du dich an die Abnahme nicht gebunden fühlst, weil die Mängel nicht erkennen konntest, wegen Dunkelheit usw.
MfG
P.S.:
Das soll keine verbindliche, einen Anspruch auf Richtigkeit erhebende, Rechtsberatung!
Falls das Werk, wie wohl hier, einen Mangel aufweist, stehen dir, als Besteller, die in § 634 BGB genannten Rechte zu. Mangelhaft ist das Werk etwa, wenn es nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Davon kann nach deiner Schilderung hier ausgegangen werden. Wenn du deine Gewährleistungsrechte geltend machen willst, musst du zunächst den Folierer zur Nacherfüllung auffordern, dieser kann dann nach seiner Wahl ein neues Werk herstellen oder nachbessern. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, was grds. nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen angenommen werden kann, kannst du die Vergütung mindern (also Geld zurückhalten oder, wenn bereits gezahlt, Geld von ihm zurückfordern), den Mangel selbst beseitigen oder (von einem anderen Unternehmer) beseitigen lassen und die Kosten von dem Folierer ersetzt verlangen, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen, wenn dir ein Schaden enstanden ist.
Du solltest die schadhaften Stellen dokumentieren, also Detailfotos machen, den Folierer schriftlich, möglicherweise sogar mit Einschreiben oder unter Zeugen, unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Mängel auffordern und dann kannst du, bei (i.d.R. zweimaligem) erfolglosem Fristablauf, eines der beschriebenen Gewährleistungsrechte geltend machen, also etwa Minderung. Um welche Quote du die Vergütung mindern kannst, lässt sich ohne Kenntnis der genauen Mängel und ohne den vereinbarten Preis zu kennen, nicht sagen.
Wenn der Folierer zusätzlich noch eine Garantie auf seine Leistung gibt (Garantie hat mit Gewährleistungsrechten nichts zu tun!), kannst du ihn möglicherweise auch daraus in Anspruch nehmen, dies kommt dann aber auf die genauen Garantiebedingungen an.
Sollte der Folierer dir entgegenhalten, dass du das Werk als im wesentlichen Vertragsgemäß abgenommen hast, solltest du ihm entgegnen dass du dich an die Abnahme nicht gebunden fühlst, weil die Mängel nicht erkennen konntest, wegen Dunkelheit usw.
MfG
P.S.:
Das soll keine verbindliche, einen Anspruch auf Richtigkeit erhebende, Rechtsberatung!
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Re: Klage gegen Folierer einreichen?
Danke für eure Beiträge.. So werde ich es machen
Ich kann euch aufm laufenden halten 


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