ich bitte euch sehr mir zu helfen, da ich einfach nicht weiter weiß:
Am Wochenende kam eine junge Dame mit ihrem Bruder und ihrem Großvater zu einer
Probefahrt meines geliebten Polos. Sie begutachteten das Fahrzeug umfangreich
und fuhren es zur Probe. Anschließend vereinbarten wir den Kaufpreis für den Polo
und zusätzliche Winterreifen.
Am 01.07.2013 kam es zum Kauf, d.h. die Fahrzeugübergabe und
Geldübergabe sowie die Unterzeichnung des Kaufvertrags kam zustande. Ich habe das
Fahrzeug zu Ihrem Wohnort gefahren. Dort traf ich mich mit der Käuferin und ihren Eltern am Tisch im Haus und zeigte diesen alle Unterlagen inkl. Fahrzeugbriefe (auch bereits ungültige
vom Vorbesitzer).
Ich bin 2. Fahrzeugbesitzer. Alle drei Familienmitglieder begutachteten den Vertrag und auch die Fahrzeugbriefe (ungültige und aktuellen). Die Geldübergabe und Fahrzeugübergabe verlief gut und verblieben so, dass die Käuferin sich im Kaufvertrag verpflichtete, das Fahrzeug am nächsten Tag (heute) umzumelden bzw. für mich auch abzumelden. Dieses erfolgte ebenfalls.
Nun kam heute eine eMail vom Vater, der mir schilderte, dass als Erstbesitzer eine Vermietungsgesellschaft eingetragen ist, welches mir nicht bekannt war, ich aber in den alten Fahrzeugbriefen (die niemals Relevanz für mich hatten) sehen hätte können. Das Fahrzeug war etwa 8 Monate als Vermietungsfahrzeug zugelassen. Im Kaufvertrag habe ich folgenden
Satz bejaht (siehe Kaufvertrag):
"Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränkte Eigentum und frei
von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und soweit ihm
bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, unfallfrei war, keinen sonstigen
Schaden, nur folgende Unfall- oder sonstige erhebliche Schäden hat."
Der Vater der Käuferin fordert nun eine Wertminderung bzw. Rückzahlung von 500,- Euro
von mir, da das Fahrzeug durch die Vermietungsgesellschaft in den ersten Monaten nach
Erstzulassung gewerblich genutzt wurde, welches aus seiner Sicht eine Wertminderung
bedeutet.
Zudem war das Rückfahrlicht defekt und das Schloss lies sich nicht einwandfrei "bewegen", wofür er von mir die Reparaturkosten verlangt (mind. 180€).
Nun ist meine Frage an euch:
Ich war mir absolut nicht darüber bewusst, dass das Fahrzeug vor mir als Vermietungsobjekt zugelassen war und ich habe dieses im Kaufvertrag leider unterschrieben. Dennoch haben alle Familienmitglieder und auch die Käuferin die Fahrzeugbriefe gesehen und das Fahrzeug an sich auch umfangreich Probe gefahren und begutachtet.
- Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass eine Vermietung sich wertmindernd auf ein
Kfz auswirkt bzw. muss ich der Wertminderung zustimmen?
- Kann die Käuferin aufgrund dieser Sachlage von dem Kaufvertrag zurück treten?
- Muss ich für die Reparaturen aufkommen, obwohl diese hätten ersichtlich sein können? (Mir waren diese nicht bekannt, da ich vor 4 Wochen beim TÜV war und alles geprüft wurde)
Über jede Antwort wäre ich sehr dankbar und würde euch ebenfalls gerne belohnen, bei hilfreichen rechtlichen Antworten bin ich durchaus bereit die Beratung zu bezahlen!
Vielen Dank im Voraus an euch, ihr seid super!!

Jonez