klar, kannst du nen Sachverständigen rufen, zahlst, dann aber du.
NEIN?!
Der GEGNER ist schuld, daher darfst du auf Kosten SEINER Versicherung auch einen Gutachter bestellen.
Andere Frage: Hast du ne Vollkasko?
Wenn ja, tritt alles an die ab und lass die den Rest klären
Sag mal, bist du ein Troll? Das sind die mit Abstand dümmsten Tipps aller Zeiten.
An den Geschädigten: ist mir auch schon passiert.
Mach folgendes: Fahr zu einer Vertragswerkstatt von VW und lass dir einen Kostenvoranschlag machen. Sag du willst nur den KVA und du kümmerst dich um alles (Einreichung usw.). Sag ruhig, dass der Gegner zahlen muss (dann geht der KVA magischerweise etwas höher), aber du kümmerst dich um alles. Und unterschreib bloß nichts! Du kannst nämlich theoretisch auch die Werkstatt damit beauftragen, die Sachen bei der gegnerischen Versicherung einzureichen, aber dann musst du auch bei ihm reparieren lassen oder netto auszahlen lassen.
Dann reichst du diesen KVA bei der gegnerischen Versicherung ein. Die sagt dem Gutachter Bescheid, was in deinem KVA steht. Wenn der Gutachter einer Reparatur NACH DEINEM KVA zustimmt, lässt du reparieren (nach deinem KVA = Der Gutachter hält den KVA für angemessen und die Versicherung stimmt zu, diesen KVA zu übernehmen. Das brauchst du unbedingt schriftlich von der Versicherung, nicht vom Gutachter!). Wenn nicht, dann einen weiteren Gutachter holen, den zahlt der Gegner.
NIEMALS über deine Vollkasko abwickeln. Wenns am Ende Probleme mit der Abwicklung gibt, zeigt dir deine Versicherung den Mittelfinger und stuft dich hoch.
Unglaublich, selten so einen Schwachsinn gelesen....