Die Kraftstofffördereinheit haben wir nun ja gesehen.
Die Kraftstoffpumpe sitzt tatsächlich iwo beim Motor, also hat Sku nicht ganz unrecht gehabt.

Die baue ich nun aber heut nicht aus, um nen Bild davon zu machen; hoffe du hast Verständnis.

MfG
Inspektionen, allgemeine Fragen zum Motor und weiteres
Ich mache bei Gelegenheit mal Bilder von dem Kleinen.
Negativ: VW hat ohne Freigabe einfach die Kraftstofffördereinheit getauscht ohne eine Freigabe von unserer Seite zu haben.
Allerdings wollten Sie den Wagen nicht vor Zahlung der Rechnung raus geben. Wie kann ich denn jetzt vorgehen? Wir wollten das erst der Fehler diagnostiziert wird und dann mit uns alles weitere abgesprochen wird. Ich bin echt stinksauer.
Grundsätzlich gibt es ein Unternehmerpfandrecht,
§ 647 Unternehmerpfandrecht
Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
D. h., er kann das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung zurückhalten.
Schnell zum Ziel, das Fzg wieder heraus zu erlangen, kommt man deswegen nur auf dem Weg, die Forderung zu bezahlen. Wenn man aber der Auffassung ist, die Forderung der Werkstatt besteht tatsächlich nicht oder nicht in voller Höhe, so muss man die Zahlung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Rückforderung" leisten. Man kann noch ergänzen, dass die Zahlung nur erfolgt, um das Unternehmerpfandrecht abzulösen. Dies muss dann klar und unzweideutig auf dem Zahlungsbeleg erklärt werden. Bei einer vorbehaltlosen Zahlung wird es sonst schwierig, die Zahlung zurück zu verlangen.
Nach der Zahlung (und Herausgabe des Fahrzeugs durch die Werkstatt) kann man dann seinen Rückforderungsanspruch geltend machen, ggf. auch gerichtlich, und überprüfen lassen, ob der Anspruch in dieser Höhe seitens der Werksatt tatsächlich besteht.
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