Sehr schön und schon fühle ich mich mehr bestätigt. Da lt. STVO eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch zu hohe Emmissionen, Lautstärke und Co. unterbunden werden soll.GERICHTSURTEIL
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
Schau euch mal eher das an:
http://www.chopperforum.de/thread.php?postid=80399
Die sehen das etwas diffiziler als die Menschen bei pagenstecher.de.
Außerdem bedeutet im Regelfall nicht, dass es für alles gelten würde. Und dazu kommt noch die Handlungsgewalt der Polizei.
Der Polizist fragt, wo ist die ABE oder die Eintragung? Habt ihr nicht? Gut dann bleibt der Wagen hier und geht per Abschleppwagen zum Tüv und dort wird der Wagen am nächsten Tag um 8 Uhr geprüft. Sonderprüfung und so etwas macht bei uns immer nur ein Prüfer, der a. keinen Bock darauf hat und b. getunte Autos hasst, wie der Teufel das Weihwasser!
Wenn ein Polizist schlechte Laune hat oder ihr ihm blöd kommt, dann kann er solch radikale Schritte einleiten, da er ein Verkehrsgefährdung aufgrund einer erhöhten Lautstärke des Auspuffs sieht.
In diesem Sinne freu ich mich schon auf das Papier von Shack!, dann hat jeder die Erlaubniss und Erkenntnis, das der ESD legal ist... oder vielleicht doch eingetragen werden muss!