Frontscheiben aufkleber?
Alles aussen
Forumsregeln
Dieses Unterforum wird streng moderiert. Folgende Kriterien sind zu beachten:
- sinnvoller und passender Topic-Titel
- vorhergehende Suche, um passende Topics zu finden und ggf. zu erweitern
- nur in diese Kategorie passende Topics
- Auswählen eines geeigneten Unterforums, wenn vorhanden
- kein Spam, kein OffTopic
Dieses Unterforum wird streng moderiert. Folgende Kriterien sind zu beachten:
- sinnvoller und passender Topic-Titel
- vorhergehende Suche, um passende Topics zu finden und ggf. zu erweitern
- nur in diese Kategorie passende Topics
- Auswählen eines geeigneten Unterforums, wenn vorhanden
- kein Spam, kein OffTopic
-
Themenersteller
Frontscheiben aufkleber?
hallo,
ich habe mir so einen streifen gekauft den man oben an die frontscheibe klebt. jetzt meinte ein bekannter zu mir das wenn meine scheibe breiter als 1m ist ich die seiten des aufklebers kürzen muss? stimmt das? fände nämlich das das ziemlich blöd aussehen würde. der streifen ist 12cm breit.
Danke
ich habe mir so einen streifen gekauft den man oben an die frontscheibe klebt. jetzt meinte ein bekannter zu mir das wenn meine scheibe breiter als 1m ist ich die seiten des aufklebers kürzen muss? stimmt das? fände nämlich das das ziemlich blöd aussehen würde. der streifen ist 12cm breit.
Danke
Dieses Projekt wird durch Werbung finanziert. Lästig? Dann werde einfach Teil unserer Community! Jetzt kostenlos registrieren!
Nach der Verkehrblattverlautung Nr. 129 vom 27. Mai 1986 (VkBL 1986 S. 306) ist eine Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab 1.10.1986 erforderlich.
[...]
Nicht betroffen von dieser Verkehrblattverlautbarung sind kleine Aufkleber, deren Fläche
kleiner als 0,1m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich.
Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden.
Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Diese Regelung ist von der Windschutzscheibenbreite abhängig.
Zitat aus ABE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen vorgestellten Folien für Windschutzscheiben dürfen nach der
Verkehrsblattveröffentlichung vom 2.Oktober 1986 auf Fahrzeugen verwendet werden,
wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 m² nicht
überschreiten.
2. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
3. Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
4. Die nach §15 b Abs. 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein.
zu Punkt 1:
Da die von Ihnen angebotene Folie eine Breite von max. 10cm besitzt, darf sie nur an
solchen Fahrzeugen angebracht werden, deren Windschutzscheibe eine Breite von 1,0m
aufweisst. Dann dürfen keine weiteren Aufkleber an der Scheibe angebracht sein.
Da die meisten Fahrzeuge jedoch Scheibenbreiten besitzen, die über 1m liegen, muss Ihre
Folie in der Breite reduziert werden, z.B Scheibenbreite 1,10m Folienbreite 9cm,
Scheibenbreite 1,25 Folienbreite 8cm (gilt ~ca. für Polo) usw.
Zu Punkt 4:
Die Prüfkriterien für die Überprüfung der ausreichenden Sicht aus Kraftfahrzeugen sind
in den Richtlinien zu ³ 35 b Abs. 2 StVZO aufgeführt.
Für die Ermittlung der Sichtgrenze sind die Augen des Fahrers in einem Punkt (Augenpunk)
vereinigt anzunehmen.
Dieser Punkt liegt auf einer Senkrechten in 700mm Höhe über dem unbelasteten, in seiner
Mittelstellung befindlichen Führersitz. Die Senkrechte ist in 130mm Abstand von der
Vorderkante der Rückenlehne auf der Mittellinie des Sitzes zu errichten.

[...]
Nicht betroffen von dieser Verkehrblattverlautbarung sind kleine Aufkleber, deren Fläche
kleiner als 0,1m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich.
Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden.
Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Diese Regelung ist von der Windschutzscheibenbreite abhängig.
Zitat aus ABE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen vorgestellten Folien für Windschutzscheiben dürfen nach der
Verkehrsblattveröffentlichung vom 2.Oktober 1986 auf Fahrzeugen verwendet werden,
wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 m² nicht
überschreiten.
2. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.
3. Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
4. Die nach §15 b Abs. 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein.
zu Punkt 1:
Da die von Ihnen angebotene Folie eine Breite von max. 10cm besitzt, darf sie nur an
solchen Fahrzeugen angebracht werden, deren Windschutzscheibe eine Breite von 1,0m
aufweisst. Dann dürfen keine weiteren Aufkleber an der Scheibe angebracht sein.
Da die meisten Fahrzeuge jedoch Scheibenbreiten besitzen, die über 1m liegen, muss Ihre
Folie in der Breite reduziert werden, z.B Scheibenbreite 1,10m Folienbreite 9cm,
Scheibenbreite 1,25 Folienbreite 8cm (gilt ~ca. für Polo) usw.
Zu Punkt 4:
Die Prüfkriterien für die Überprüfung der ausreichenden Sicht aus Kraftfahrzeugen sind
in den Richtlinien zu ³ 35 b Abs. 2 StVZO aufgeführt.
Für die Ermittlung der Sichtgrenze sind die Augen des Fahrers in einem Punkt (Augenpunk)
vereinigt anzunehmen.
Dieser Punkt liegt auf einer Senkrechten in 700mm Höhe über dem unbelasteten, in seiner
Mittelstellung befindlichen Führersitz. Die Senkrechte ist in 130mm Abstand von der
Vorderkante der Rückenlehne auf der Mittellinie des Sitzes zu errichten.

Zuletzt geändert von Fabolous am 8. Jan 2006, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
i
haters.

Fahrzeuge:
Polo 9N Highline
-
Themenersteller
1
da hat mein bekannter ja leider recht
hm wie sieht das denn erfahrungsgemäß aus? interesieren die sich da für wenn von innen klar ist das die sicht nicht behindert ist?
und in der probezeit? müsste ich aufbauseminar machen falls sich da ein grüner dran aufhällt?
danke
hm wie sieht das denn erfahrungsgemäß aus? interesieren die sich da für wenn von innen klar ist das die sicht nicht behindert ist?
und in der probezeit? müsste ich aufbauseminar machen falls sich da ein grüner dran aufhällt?
danke
-
- Beiträge: 1209
- Registriert: 12. Sep 2004, 12:51
- Wohnort: Duisburg
- Alter: 40
- Kontaktdaten:
Da gibts unterschiedliche Wege:
FoliaTec oder CFC sowie ähnliche Anbieter von Autoglasfolien
oder diverse Tuner, die Frontscheibenkeile mit Schriftzug anbieten -> Rieger.
Ansonsten dürfte der Autobeschrifter um die Ecke weiterhelfen...
FoliaTec oder CFC sowie ähnliche Anbieter von Autoglasfolien
oder diverse Tuner, die Frontscheibenkeile mit Schriftzug anbieten -> Rieger.
Ansonsten dürfte der Autobeschrifter um die Ecke weiterhelfen...
Viele Grüße,
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
Fahrzeuge:
Volkswagen T4 Multivan
Ich hab meine Streifen vom örtlichen Baumarkt (5x1m Klebefolie ~7.-) -> Klick!
i
haters.

Fahrzeuge:
Polo 9N Highline
War mir gar nicht aufgefallen dass du einen hast. Hast du den gesetzlichen Rahmen voll ausgenutzt oder kann der Streifen noch breiter sein?Ich hab meine Streifen vom örtlichen Baumarkt (5x1m Klebefolie ~7.-) -> Klick!
Viele Grüße,
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
Fahrzeuge:
Volkswagen T4 Multivan
I don't give a f*** about gesetzlichen Rahmen... Der Streifen ist in der Mitte ~10cm und an den Aussenrändern ~12cmHast du den gesetzlichen Rahmen voll ausgenutzt oder kann der Streifen noch breiter sein?
i
haters.

Fahrzeuge:
Polo 9N Highline
I don't give a f*** about gesetzlichen Rahmen... Der Streifen ist in der Mitte ~10cm und an den Aussenrändern ~12cm

Viele Grüße,
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
TOBI
[psyː'kɑtɐ]
Fahrzeuge:
Volkswagen T4 Multivan
-
- Beiträge: 570
- Registriert: 24. Nov 2004, 20:00
- Wohnort: Dinkelsbühl
- Alter: 38
- Kontaktdaten:
I don't give a f*** about....


wenn schon dann bitte komplett

Fahrzeuge:
Polo 9N Trendline
Zitat aus ABE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen vorgestellten Folien für Windschutzscheiben dürfen nach der
Verkehrsblattveröffentlichung vom 2.Oktober 1986 auf Fahrzeugen verwendet werden,
wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 m² nicht
überschreiten.
Wenn ich mir dann einige Autos angucke, die so einen Phansasialandaufkleber, Heidepark Soltau, Europa Park Aufkleber drauf haben bekommen dann ja auch einen auf den sack.
-
polo9N.info | polo6R.info- Beiträge: 24351
- Registriert: 2. Apr 2004, 19:36
- Wohnort: Hannover
- Alter: 45
- Kontaktdaten:
10cm²? Da bewegt sich ja der Lichttest-Aufkleber am Rande der Legalität 

5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
Fahrzeuge:
Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI
Toyota GT86
-
- Beiträge: 1820
- Registriert: 18. Nov 2005, 11:31
- Wohnort: 71701 Schwieberdingen
- Alter: 46
- Kontaktdaten:
-
polo9N.info | polo6R.info- Beiträge: 24351
- Registriert: 2. Apr 2004, 19:36
- Wohnort: Hannover
- Alter: 45
- Kontaktdaten:
*kopfkratz*
Hm? Also 100cm sind 1m... oder blick ich es grad nicht?
Hm? Also 100cm sind 1m... oder blick ich es grad nicht?

5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
Fahrzeuge:
Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI
Toyota GT86
0,1m² = ~0.32m x 0.32m ... oder cws's Lösung 

Zuletzt geändert von Fabolous am 26. Jan 2006, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
i
haters.

Fahrzeuge:
Polo 9N Highline
-
polo9N.info | polo6R.info- Beiträge: 24351
- Registriert: 2. Apr 2004, 19:36
- Wohnort: Hannover
- Alter: 45
- Kontaktdaten:
Also ich sag nichts mehr, bin zwar Informatiker, hab aber gekonnt alle Mathe-Herrausforderungen umschifft 

5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
Fahrzeuge:
Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI
Toyota GT86
Dieses Projekt wird durch Werbung finanziert. Lästig? Dann werde einfach Teil unserer Community! Jetzt kostenlos registrieren!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste