Frontscheiben aufkleber?

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Themenersteller
tim.reiners

Frontscheiben aufkleber?

Ungelesener Beitragvon tim.reiners » 8. Jan 2006, 11:13

hallo,

ich habe mir so einen streifen gekauft den man oben an die frontscheibe klebt. jetzt meinte ein bekannter zu mir das wenn meine scheibe breiter als 1m ist ich die seiten des aufklebers kürzen muss? stimmt das? fände nämlich das das ziemlich blöd aussehen würde. der streifen ist 12cm breit.

Danke

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Polostyla
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Ungelesener Beitragvon Polostyla » 8. Jan 2006, 11:27

Nö musst du nicht, hab ich auch nicht gemacht. ;-)
Gruß Achim
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Themenersteller
tim.reiners

1

Ungelesener Beitragvon tim.reiners » 8. Jan 2006, 11:44

hm wie sieht das denn mit den grünen freunden aus weil ich noch in der probezeit bin? hab gestern schon 35 euro bezahlt ;)


Fabolous
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Ungelesener Beitragvon Fabolous » 8. Jan 2006, 12:16

Nach der Verkehrblattverlautung Nr. 129 vom 27. Mai 1986 (VkBL 1986 S. 306) ist eine Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab 1.10.1986 erforderlich.
[...]
Nicht betroffen von dieser Verkehrblattverlautbarung sind kleine Aufkleber, deren Fläche
kleiner als 0,1m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich.
Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden.
Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Diese Regelung ist von der Windschutzscheibenbreite abhängig.


Zitat aus ABE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen vorgestellten Folien für Windschutzscheiben dürfen nach der
Verkehrsblattveröffentlichung vom 2.Oktober 1986 auf Fahrzeugen verwendet werden,
wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

1. Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 m² nicht
überschreiten.

2. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein.

3. Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.

4. Die nach §15 b Abs. 2 Satz 1 geforderte freie Sicht muss gewährleistet sein.


zu Punkt 1:
Da die von Ihnen angebotene Folie eine Breite von max. 10cm besitzt, darf sie nur an
solchen Fahrzeugen angebracht werden, deren Windschutzscheibe eine Breite von 1,0m
aufweisst. Dann dürfen keine weiteren Aufkleber an der Scheibe angebracht sein.
Da die meisten Fahrzeuge jedoch Scheibenbreiten besitzen, die über 1m liegen, muss Ihre
Folie in der Breite reduziert werden, z.B Scheibenbreite 1,10m Folienbreite 9cm,
Scheibenbreite 1,25 Folienbreite 8cm (gilt ~ca. für Polo) usw.

Zu Punkt 4:
Die Prüfkriterien für die Überprüfung der ausreichenden Sicht aus Kraftfahrzeugen sind
in den Richtlinien zu ³ 35 b Abs. 2 StVZO aufgeführt.
Für die Ermittlung der Sichtgrenze sind die Augen des Fahrers in einem Punkt (Augenpunk)
vereinigt anzunehmen.
Dieser Punkt liegt auf einer Senkrechten in 700mm Höhe über dem unbelasteten, in seiner
Mittelstellung befindlichen Führersitz. Die Senkrechte ist in 130mm Abstand von der
Vorderkante der Rückenlehne auf der Mittellinie des Sitzes zu errichten.


:D
Zuletzt geändert von Fabolous am 8. Jan 2006, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Themenersteller
tim.reiners

1

Ungelesener Beitragvon tim.reiners » 8. Jan 2006, 12:18

da hat mein bekannter ja leider recht

hm wie sieht das denn erfahrungsgemäß aus? interesieren die sich da für wenn von innen klar ist das die sicht nicht behindert ist?

und in der probezeit? müsste ich aufbauseminar machen falls sich da ein grüner dran aufhällt?

danke


Groovemonkey
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Ungelesener Beitragvon Groovemonkey » 8. Jan 2006, 13:27

@tim: damit du das nicht falsch verstehst, du sollst den Aufkleber nicht seitlich kürzen, sondern nur in der Höhe. Sonst sähe das natürlich sehr blöd aus, wenn der Sticker rechts und links noch die Scheibe freilegen würde :D
Bild
Bild


Themenersteller
tim.reiners

11

Ungelesener Beitragvon tim.reiners » 8. Jan 2006, 14:00

ja das is mir schon klar :D :D

nur wenn wie bei mir ein schriftzug drauf ist ist dies sehr unglücklich :(


Sonny
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Ungelesener Beitragvon Sonny » 21. Jan 2006, 18:32

mal was anderes wo bekommt man den so nen guten streifenaufkleber für die scheibe her??? könnt ihr mir da weiterhelfen???


PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 21. Jan 2006, 18:38

Da gibts unterschiedliche Wege:
FoliaTec oder CFC sowie ähnliche Anbieter von Autoglasfolien
oder diverse Tuner, die Frontscheibenkeile mit Schriftzug anbieten -> Rieger.

Ansonsten dürfte der Autobeschrifter um die Ecke weiterhelfen...
Viele Grüße,
TOBI
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Fabolous
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Ungelesener Beitragvon Fabolous » 21. Jan 2006, 22:02

Ich hab meine Streifen vom örtlichen Baumarkt (5x1m Klebefolie ~7.-) -> Klick!
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PsyKater
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 23. Jan 2006, 14:39

Ich hab meine Streifen vom örtlichen Baumarkt (5x1m Klebefolie ~7.-) -> Klick!
War mir gar nicht aufgefallen dass du einen hast. Hast du den gesetzlichen Rahmen voll ausgenutzt oder kann der Streifen noch breiter sein?
Viele Grüße,
TOBI
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Fabolous
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Ungelesener Beitragvon Fabolous » 23. Jan 2006, 14:43

Hast du den gesetzlichen Rahmen voll ausgenutzt oder kann der Streifen noch breiter sein?
I don't give a f*** about gesetzlichen Rahmen... Der Streifen ist in der Mitte ~10cm und an den Aussenrändern ~12cm
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Ungelesener Beitragvon PsyKater » 23. Jan 2006, 15:26

I don't give a f*** about gesetzlichen Rahmen... Der Streifen ist in der Mitte ~10cm und an den Aussenrändern ~12cm
:super:
Viele Grüße,
TOBI
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morpheuz
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Ungelesener Beitragvon morpheuz » 23. Jan 2006, 17:24

I don't give a f*** about....
:arrow: ..... legal scope. :D

wenn schon dann bitte komplett ;)
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Brabus9N
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Ungelesener Beitragvon Brabus9N » 26. Jan 2006, 15:50

Zitat aus ABE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen vorgestellten Folien für Windschutzscheiben dürfen nach der
Verkehrsblattveröffentlichung vom 2.Oktober 1986 auf Fahrzeugen verwendet werden,
wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

1. Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 m² nicht
überschreiten.



Wenn ich mir dann einige Autos angucke, die so einen Phansasialandaufkleber, Heidepark Soltau, Europa Park Aufkleber drauf haben bekommen dann ja auch einen auf den sack.


px
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Ungelesener Beitragvon px » 26. Jan 2006, 16:01

10cm²? Da bewegt sich ja der Lichttest-Aufkleber am Rande der Legalität :lol:


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Ungelesener Beitragvon chrisworldsplash » 26. Jan 2006, 16:10

10cm²? Da bewegt sich ja der Lichttest-Aufkleber am Rande der Legalität :lol:
wo steht das?

für alle dies nicht wissen: 0,1 m2 = 1000 cm2 entspricht einem aufkleber von 10cm höhe mal einem meter länge.

MfG Christoph


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Ungelesener Beitragvon px » 26. Jan 2006, 16:13

*kopfkratz*

Hm? Also 100cm sind 1m... oder blick ich es grad nicht? :D


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Ungelesener Beitragvon Fabolous » 26. Jan 2006, 16:19

0,1m² = ~0.32m x 0.32m ... oder cws's Lösung :D
Zuletzt geändert von Fabolous am 26. Jan 2006, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Ungelesener Beitragvon px » 26. Jan 2006, 16:20

Also ich sag nichts mehr, bin zwar Informatiker, hab aber gekonnt alle Mathe-Herrausforderungen umschifft :D

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