Richtig Flo hat recht.
Es müssen ned alle Komponenten zueinander passen wäre ja schwachsin
der Scheinwerfer ( Die Linse ) muss für Xenon ausgelegt sein und das Licht korrekt bündeln
Das Vorschaltgerät braucht eine FEST angebrachte E Nummer genau wie die Läuchtmittel
Alle Komponenten müssen geprüft und für die Verwendung in D freigegeben sein
Und Fassungen müssen sowieso zu den Scheinwerfer Fassungen passen is ja eh logisch...
@Cricket9N
Deine Beispiele sind bei dem Thema eher Witzlos was hat ein Auspuff der für EIN auto ausgelegt is mit Leuchtmitteln zu tun
Glaubst du Lampen werden für jedes Fahrzeug hergestellt ???
eine E m´Nummer kann jede Firma Erwirken jedoch müssen dann die Elemente genau so übernommen werden als bei Erwirkung der ECE-Zulassung...
lies doch bitte erstmal bevor du dich aufregst.
warum sollten denn nicht alle komponenten zueinander passen müssen?
zu einem OEM H1 halogenscheinwerfer passt nun mal kein einziger H1 xenonbrenner. weil halogen nun mal was anderes ist als xenon, da können e-zeichen drauf sein wie sie wollen. das ganze wird nie legal werden, da der halogenscheinwerfer eben nur eine zulassung für H1 mit halogen hat. aus.
das e zeichen auf einem halogenscheinwerfer heißt nichts anderes als "dieser scheinwerfer ist mit dem bauartgenehmigten leuchtmittel (zb. H1 halogen 55W) eintragungsfrei"
da darfst du keine H7 mit adapter reintun, keine H1 mit 100W und keinen xenon H1. machst du das doch erlischt die genehmigung und das e-zeichen ist nichtig.
also:
halogenscheinwerfer <-> halogen leuchmittel
genauso wie:
polo endschalldämpfer <-> polo
polo endschalldämpfer <-> opel corsa
genauso ungültig wie:
halogenscheinwerfer <-> xenon leuchtmittel
jetzt verstanden?