Was ich ja noch sagen wollte ist das ja alles mit E-Prüfzeichen ist und ich nicht verstehe das sich hier einige in die hosen machen... da es ja !offiziell! heißt:
Das „E-Prüfzeichen“ ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Es soll besagen, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile von einem ausländischen Staat Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden, die von den deutschen bzw. europäischen Behörden anerkannt werden.
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE). Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE.
was das dann heißt wissen ja die meisten... nix mit erlöschen des Versicherungsschutzes und Betriebserlaubnis blabla was hier einige meinen!
Für die unischeren unter euch das mal zur ergänzung

also viel spass beim einbauen und so hehe^^ polizei&co kann direkt nix dagegen sagen... klar solltet ihr euch die lichtweite bei ner werkstatt einstellen lassen und gut ist =)
viele liebe grüße