Nicht das die anschlüsse genauso beschissen sind, wie die schon so oft disskutierten Angel Eye Scheinwerfer aus dem Asien-Markt.

Dankeschön!!!!

Gibts denn die Möglichkeit ein Foto von der Rückansicht online zu stellen?
Nicht das die anschlüsse genauso beschissen sind, wie die schon so oft disskutierten Angel Eye Scheinwerfer aus dem Asien-Markt.![]()
Dankeschön!!!!
wartet einfach bis nächste woche, dann sind meine verbaut und ihr bekommt eure Infos
PS: die dayline vom Peugeot leuchten so hell wie die der Audis. Aber seh ich ja dann wie es beim polo ist
Mir wäre nicht bekannt, dass es bei Audi ein extra Steuergerät für TFL gibt, das ist integriert in die vorhandenen Steuergeräte - da dürfte also gar nichts gehen.mhh, also die led-leiste wird ja sicherlich gesondert irgendwie kabel haben. wäre es nicht möglich, die kabel led-leiste an das tfl-steuergerät von audi anzuschliessen? also eigentlich müßte das ja kein problem sein, oder?!
ohh doch. und ob es ein extra steuergerät dafür gibt. hab ich schon überall im netz gesehen. kostet 80euro.Mir wäre nicht bekannt, dass es bei Audi ein extra Steuergerät für TFL gibt, das ist integriert in die vorhandenen Steuergeräte - da dürfte also gar nichts gehen.mhh, also die led-leiste wird ja sicherlich gesondert irgendwie kabel haben. wäre es nicht möglich, die kabel led-leiste an das tfl-steuergerät von audi anzuschliessen? also eigentlich müßte das ja kein problem sein, oder?!
Nein, ist kein Unterschied.Doofe Frage aber: Ist bei den Rückleuchten ein Unterschied ob Abblendlicht oder Standlicht an ist? Ich mein ist hinten die selbe Leuchtstärke mit den selben Birnen an? Hoffe es ist zu verstehen. Denn glaub die StVO sagt ja standlicht darf nicht bei der Fahrt genutzt werden und ok von vorne klar ist es ja wie TFL aber wenn von hinten einer denkt der Steht ists doch unzulässig.
In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechenden Licht- oder Witterungsverhältnissen) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht (je nach Interpretation der gesetzlichen Regelungen) angeblich nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht. Ein Vorteil gegenüber der Fahrt mit Abblendlicht besteht nicht.
Gibt es da auchg eine ABE?
Ist es erlaubt mit Standlicht LEDs zu fahren ohne von der Rennleitung ärger zu bekommen?
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