Soeben bestätigte meine KFZ-Versicherung den Anstieg der Typklasse 15 auf 16, was ein ordentlicher Batzen an Mehrgeld bedeutet (ca. 50€ nach Abzug der SFK.)
Blöderweise ist der Anstieg versicherungsunabhängig......
Jungs, ihr macht meine Versicherung teurer, das dritte Jahr in Folge - fahrt endlich vorsichtiger

Bisserl mit dem Kundenberater gequatscht und siehe da, der Aufpreis wegen der Typklasse ist nur noch ein Hauch.
Zahle jetzt 367,12 VK für 9.000km und SF5 mit freier Werkstattwahl, Schutzbrief, 300/150 SB
Nun aber das Interessante:
Normalerweise bin ich als alleiniger Fahrer eingetragen und zahle den Einzelfahrer-Beitrag.
Wenn ich nun in den Urlaub fahre, kann ich bis zu 21 Tage einen oder mehrere Personen zusätzlich als Fahrer erwähnen ohne das es Auswirkungen auf den Jahresbeitrag hat. Die Tage kann man auch splitten und nach Belieben aufs Jahr verteilen..
Ein Anruf 24h vor Beginn der Tour reicht. Praktisch in meinem Fall, da eine Dresden-Tour vor der Tür steht.
Bietet eine andere Versicherung auch diesen Service? Höre zum ersten Mal von der Möglichkeit.
Kleiner Hinweis für Autoneukäufe
Werkstattbindung: Nicht nur Vorteile
Nahezu alle Versicherer bieten inzwischen bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung Werkstattbindungstarife an. Das heißt, der Versicherer bestimmt die Werkstatt, etwa für Wartung oder Reparatur. Mit Leistungen wie Ersatzfahrzeug, Reinigung, Hol- und Bringservice wollen die Anbieter dem Kunden die Werkstattbindung schmackhaft machen. Zudem bringt das kostengünstige Schadensmanagement einen Preisvorteil von zehn bis 20 Prozent, den die Versicherer als Rabatt auf die Kaskoprämie an ihre Kunden weitergeben.
Aber Vorsicht: Solche Angebote können Haken haben:
* Neuwagenbesitzer sollten bei Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung vorsichtig sein. Denn sie riskieren ihre Herstellergarantie, wenn sie einen Schaden nicht in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt reparieren lassen.
* Bei einem Unfallschaden ist nicht mehr der Autobesitzer Auftraggeber, sondern seine Versicherung. Die Folge: Arbeitet die Werkstatt nicht ordnungsgemäß, gilt der Gewährleistungsanspruch nicht gegenüber der Werkstatt, sondern gegenüber dem Versicherer.
* Wenn das Auto finanziert oder geleast ist, droht die Kündigung des Vertrags. Denn eine Werkstattbindung kann gegen die Leasing- und Finanzierungsbestimmungen verstoßen.
* Zwar können Sie trotz Werkstattbindung eine Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen. Dann erhalten Sie aber in der Regel nur 85 Prozent der Reparaturkosten ersetzt.
Quelle: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,187 ... 56,00.html