BMW LED Kennzeichenbeleuchtung


sloi
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon sloi » 1. Feb 2011, 21:09

Hey die waren noch zu einer Zeit drin als ich keine Probezeitverlängerug an der Backe hatte :fuck: :D seit dem wurde alles gewechselt...
aber keine Probezeitverlängerung wegen den LED's oder? :meschugge:

aber bevor ich mir die schwachen bmw leds bastel, kauf ich doch lieber die zugelassenen leds von ebay... hab weniger arbeit, geringeren preis und keine probleme oder?^^
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Largorn » 1. Feb 2011, 22:44

Die einzige Variante die hier bis jetzt Legal scheint, sind die Ebay LEDs. Die BMW LEDs sind und bleiben nicht erlaubt! Aus einem ganz einfachen Grund, sie sind nicht am Polo abgenommen. Es kann niemand sagen, ob die LEDs nach EU Norm richtig eingebaut sind und niemand blenden gefährden oder sonst irgendwas. Also bitte nicht irgendetwas behaupten was überhaupt nicht stimmt.
Die BMW LEDs sind und bleiben erlaubt. Und ich gebe dann einfach mal zurück: "Also bitte nicht irgendetwas behaupten was überhaupt nicht stimmt."

Du redest von einer Fahrzeugspezifischen Freigabe. Die BMW Kennzeichenleuchten haben aber eine BAUARTgenehmigung, wodurch sie an jedem Fahrzeug in der Verwendung als Kennzeichenleuchten freigegeben sind.
Das ist das gleiche Prinzip wie zB. mit den nachrüstbaren Positionslichtern - die haben natürlich auch kein fahrzeugspezifisches Gutachten für alle Fahrzeuge der Welt, sondern eine Bauartgenehmigung und dadurch sind sie universell einsetzbar.
Das gleiche mit den Tagfahrlichtern: Die haben auch ein E-Prüfzeichen mit Bauartgenehmigung und sind dadurch an allen Fahrzeugen anbaubar.

Das was ich da jetzt geschrieben habe habe ich so von meinem TÜVer, inklusive dem Hinweis auf §22a in dem es auch genau so steht. Wenn du was anderes behauptet dann zeige mir bitte den Paragraphen in dem das steht und behaupte es nicht einfach so.

Das einzige was laut meinem TÜV natürlich nicht geht ist Bauteile mit so einer Zulassung für andere Zwecke zu verwenden - zB. ne Kennzeichenleuchte als Seitenbegrenzung weil es von der Form her so gut passt.
Aber das Leute die mit Eigenbauschürzen für die Abnahme zu ihm kommen sich einfach irgendeine Kennzeichenleuchte von irgendeinem Auto (mit E-Prüfzeichen) die von der Form her gut passt reinbauen hat er öfter und das sei auch 100% legal.
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Largorn » 1. Feb 2011, 22:48

Good work, aber ich hab auch die hypercolor drin und die Teile halten schon ewig und haben mindestens eine genauso gute Ausleuchtung. ;)

Sagt mal, bin ich der Einzige, der auf den Fotos links und rechts unterschiedliche Lichtfarben sieht?
Da hast du recht ;)
Ist mir auch erst nach einiger Zeit aufgefallen, in Realität war es aber krasser.
Bin dann noch mal zu BMW und die haben es mir bestätigt. Waren sich aber auch total unsicher warum es so ist, die Teilenummer beider Leuchten war dieselbe.
Eine von den Leuchten wurde mir kostenlos ausgetauscht (obwohl sie schon bearbeitet war) und die neue hat von der Farbe her gepasst.
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Lampe » 1. Feb 2011, 23:21

Hey die waren noch zu einer Zeit drin als ich keine Probezeitverlängerug an der Backe hatte :fuck: :D seit dem wurde alles gewechselt...
aber keine Probezeitverlängerung wegen den LED's oder? :meschugge:

aber bevor ich mir die schwachen bmw leds bastel, kauf ich doch lieber die zugelassenen leds von ebay... hab weniger arbeit, geringeren preis und keine probleme oder?^^
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon smithy » 2. Feb 2011, 07:42

@Largorn dann kann ich mir ja auch die Scheinwerfer vom 7er BMW einbauen. Müsste ja laut deiner Aussage dann auch gehen! ;)

Aber wie war das noch? Der Klügere gibt nach :haha:
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sloi
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon sloi » 2. Feb 2011, 07:44

Hey die waren noch zu einer Zeit drin als ich keine Probezeitverlängerug an der Backe hatte :fuck: :D seit dem wurde alles gewechselt...
aber keine Probezeitverlängerung wegen den LED's oder? :meschugge:

aber bevor ich mir die schwachen bmw leds bastel, kauf ich doch lieber die zugelassenen leds von ebay... hab weniger arbeit, geringeren preis und keine probleme oder?^^
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 2. Feb 2011, 08:10

Naja ich bin mir nicht sicher, ob das schon mal zur Sprache kam, aber Dectane vertickert auch absolut legal LED-Kennzeichenbeleuchtung. Link zu Dectane
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Lampe » 2. Feb 2011, 09:33

@sloi: sehen die nur so hell und etwas überlichtet aus?

@yoshi: aber die haben auch nen guten kurs mit 43€ :(
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 2. Feb 2011, 09:35

Ja, 43 Euro ist schon ne Hausnummer, aber ich behaupte mal, dass man bei Dectane eine gewisse Qualität erwirbt. Und bei eBay-Artikeln ist das immer so eine Sache. Man kann Glück oder aber auch Pech haben. Dann vielleicht lieber n paar Euro mehr ausgegeben und man bekommt Garantie und ist auf der sicheren Seite.
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon smithy » 2. Feb 2011, 09:39

Dectane und Qualität?! Naja dadrüber sollte man denke ich nicht sprechen... ;)
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon 14:53 » 2. Feb 2011, 09:45

...zumindest nicht in einem Satz! :lol:
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Yoshi » 2. Feb 2011, 10:00

:ignore: war mir nicht so bewusst, hatte bisher nix von Dectane :lol:
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 2. Feb 2011, 18:31

@Largorn

Jetzt muss ich mich auch mal einmischen.
a) Auf Prüferaussagen ist kein 100%iger verlass, das hatte ich vor fast nem Jahr schonmal mit einem aaPmT besprochen, der war sich selber nicht sicher und hätte erst nachschauen müssen. Wurde dann zu höheren Positionen in die Hauptstelle verwiesen, der aaS dort, war dann definitiv der Meinung, ohne Einzelabnahme nicht erlaubt. Das Teil sei speziel von BMW für seine Modelle in den Prüfinstituten freigegeben worden lassen, welchen Grund sollte BMW haben, ein mehr kostendes Gutachten für alle Fahrzeuge erstellen zu lassen, damit es auch an Fahrzeugen anderer Hersteller erlaubt ist?
Ebenfalls hätte man sich dann seitens BMW für das Gutachten was einfallen lassen müssen, wie man sowas einfach an Fremdfabrikate anbringen kann.

b) Was bitte steht im § 22a, was das ganze erlauben sollte? Dort ist nur geregelt, welche Teile am Fahrzeug einer amtlichen Bauartgenehmigung bedürfen und dort sind eben die Kennzeichenleuchten unter Abs. 1 Satz 21 geführt.
Nur weil ein Teil eine amtliche Bauartgenehmigung hat, darf man es noch lange nicht lustig überall verbauen!

c) Ein E-Prüfzeichen ist kein Freiflugschein was Teileanbau automatisch an nicht dafür vorgesehene Fahrzeuge erlaubt!
Zu dem E-Prüfzeichen gehört unter anderem auch eine Genehmigungsnummer
oder ggf. Nummer der entsprechenden ECE-Regelung
Diese Nummer is vergleichbar der KBA-Nummer von Zubehörteilen (Also wie die von dir erwähnten Zubehör Positionslichter), denn zu ihr sind die Freigabegutachten hinterlegt, welche der Hersteller, also in diesem Fall BMW, für sein Teil erlangt hat.
In diesen Unterlagen ist genauso wie bei Zubehörteilen mit KBA-Gutachten neben den ganzen Prüfungen geregelt wofür vorliegende Teile freigegeben wurden. Und hier ist wieder der Punkt, warum sollte BMW sowas aufwändiger auch für Fremdfabrikate machen lassen.

Sooo, um also zu beweisen, dass die BMW-Leuchten an einem VW ohne Abnahme legal wären, benötigst du diese Unterlagen von BMW, welche BMW aber genauso wie jeder andere Hersteller nicht rausrückt!
Evtl. kann ein amtlicher Prüfingeneur darauf zugreifen, weiß ich aber nicht.
Zweite Möglichkeit wäre ein schriftliches bestätigtes Schreiben von BMW, welches die Verwendung an anderen Fahrzeugen erlaubt und zur offiziellen Vorlage dient. Aber sowas wird man dir sicher nicht ausstellen, warum auch?
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Largorn » 2. Feb 2011, 22:04

@Largorn dann kann ich mir ja auch die Scheinwerfer vom 7er BMW einbauen. Müsste ja laut deiner Aussage dann auch gehen! ;)

Aber wie war das noch? Der Klügere gibt nach :haha:
Zu den 7er Scheinwerfern:
Nein können sie nicht. Die sind schließlich in dem Paragraph den ich hier gepostet habe (§22a) NICHT aufgeführt und daher reicht bei denen eine Bauartgenehmigung nicht aus und es muss eine Betriebserlaubnis nach §22 für den Fahrzeugtyp erteilt werden.


Zu dem anderen Kommentar:

Diese Floskel fasse ich dann einfach mal als vielsagende Antwort zu meiner Aufforderung Belege zu posten auf.. Sag doch einfach das du deine Behauptungen hier "nur mal so aufgeschnappt" hast und sie in keiner Form belegen kannst.
Oder sag es halt nicht.. Aber dann hör auf fundierte Aussagen damit anzugehen.

Versteh mich nicht falsch, ich lass mich gerne von etwas anderem überzeugen. Wie du merkst habe ich mich auch lange mit dem Thema beschäftigt. Aber gerade deshalb fänd ichs klasse wenn hier dann auch mal entsprechende Nachweise gepostet werden die ich dem TÜV oder der Polizei im Zweifel vor die Nase halten und nicht nur Aussagen wie "Das haben mir 5 Leute gesagt" oder "Ich weiß aber es ist so" gemacht werden.




@VWFreak

Im Paragraphen §22a ist geregelt für welche Anbauteile eine Bauartgenehmigung ausreicht.
Warum es die gibt? Keine Ahnung, wahrscheinlich ist diese Art der Zulassung günstiger. Oder sie wurde eingeführt, um bestimmte Teile universal zulassbar zu machen. Sonst könnte man ja einfach die Sonderregel weglassen.
Warum BMW das Teil nach §22a zulassen sollte? Es wird schließlich am normalen 3er, am Cabrio, am Kombi und am M3 verbaut. Die haben alle eine andere Heckstoßstange und somit einen anderen Einbauort. Deshalb 4 verschiedene Kennzeichenleuchten bzw. Zulassungen machen? Wär Quatsch, genau für sowas gibt es schließlich §22a.


Das war es dann eigentlich auch was ich zu der Sache zu sagen habe. Wenn es Dokumente zur entsprechenden Typprüfnummer gäbe könnte man das natürlich noch endgültig und 100% bombensicher beweisen. Aber an die kommt man nicht, wir genausowenig wie die Polizei.
Solange was anderes bewiesen wird haben die Dinger eine Bauartgenehmigung nach §22a und gut ist.
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon smithy » 2. Feb 2011, 22:11

Wieso sollten die Scheinwerfer vom 7er nicht gehen? Steht doch drin in deinen Paragraphen! :rolleyes: Die Nebelscheinwerfer kann ich dann auch noch einbauen...
Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);
Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1);
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 3. Feb 2011, 00:24

@VWFreak

Im Paragraphen §22a ist geregelt für welche Anbauteile eine Bauartgenehmigung ausreicht.
WO BITTE STEHT DAS!?

Da Steht nur:

Code: Alles auswählen

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
= Nachstehende Einrichtungen, egal ob an zulassungspflichtigen Fahrzeugen (z.B. PKW) oder zulassungsfreien Fahrzeugen (z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Radlader) müssen eine amtlichen Bauartgenehmigung aufweißen

Code: Alles auswählen

(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).
= Bauartgenehmigungspflichtige Teile bedürfen immer der entsprechenden Kennzeichnungen, was dann z.B. so aussieht: klick

... Es geht weiter NIRGENDS aus dem Gesetztestext hervor, dass eine Bauartgenehmigung ausreichend ist um Teile problemlos an jedem x-beliebigen Auto zu verbauen!
Wie du oder dein Prüfer der Meinung ist was dieser Paragraph regelt, ist egal, geltend ist, was schwarz auf weiß in diesem Paragraph geschrieben ist, was er regelt!

Smithy hat dir ja schon paar Beispiele genannt, dann setzt ich noch paar drauf, was dann sozusagen deiner Paragraphenauslegung hin problemlos erlaubt wäre an jedem Fahrzeug einfach so zu montieren:
§ 22a STVZO abs.1 Satz 19:
Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn)
... Dann wären da noch Satz 11 und 12, die Rundumleuchten (Blau/Orange), Satz 1a, die Reifen (Juhu, nie mehr Reifen eintragen, darf nun alles verbauen, da die Bauartgenehmigung x-beliebiger Reifen auslangt um sie legal einfach so an jedem Auto verbauen zu dürfen)
Warum BMW das Teil nach §22a zulassen sollte? Es wird schließlich am normalen 3er, am Cabrio, am Kombi und am M3 verbaut. Die haben alle eine andere Heckstoßstange und somit einen anderen Einbauort. Deshalb 4 verschiedene Kennzeichenleuchten bzw. Zulassungen machen? Wär Quatsch, genau für sowas gibt es schließlich §22a.
Schade dass ich mein Antwortschreiben von VW nicht mehr habe, da wurde es mir nämlich blöderweise genau gegenteilig erklärt, dass genehmigungspflichtige Teile nur an den Fahrzeugen eintragungsfrei erlaubt sind, für die VW die Freigabe hat. Es kann sogar sein dass innerhalb eines Modelles je nach Modeltypgenehmigungsnummer manch Teile nur für bestimmte Varianten des Modells erlaubt sind. Wieso sollte es bei BMW anders laufen?
...
Wieso sollten sie 4 verschiedene Kennzeichenleuchten bzw. Zulassungen machen lassen, sie müssen nur bei der Typengenehmigung eines Modells diese Leuchte mit einbeziehen und in der Typengenehmigung der Leuchte dieses Modell hinzufügen lassen.
Nach selben Prinzip laufen z.B. auch sämtliche ABE's von Zubehörfelgen ab, gibt es Fahrzeuge wo man diese Felgen mit verbauen kann, kann der Felgenhersteller die Nachtragung innerhalb eines bereits bestehenden Gutachtens beantragen und unter Nachprüfung erhalten.
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Largorn » 3. Feb 2011, 13:01

Wieso sollten die Scheinwerfer vom 7er nicht gehen? Steht doch drin in deinen Paragraphen! :rolleyes: Die Nebelscheinwerfer kann ich dann auch noch einbauen...
Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);
Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1);
Oha das hab ich glatt überlesen oO Joa dann scheinen die auch unter diese Regelung zu fallen.
Hier im Forum gibt es ja auch einen Edition Eight Polo bei dem sie es geschafft haben die Eos-Scheinwerfer legal einzubauen, also scheint es schon Wege zu geben.
Es fahren ja auch 4er Golf mit 5er BMW Scheinwerfern und ein Seat Leon mit A4 Scheinwerfern rum. Mir ist aber gerade noch was in dem §22a aufgefallen, deswegen habe ich den halben Post hier wieder gelöscht :D siehe unten.


@VWFreak

Jetzt weiß ich auch worauf du hinaus willst, das eine Zulassung nach §22a also zusätzlich zu der von §22 vorhanden sein muss.
Ich hab das ganze Ding jetzt nochmals gewälzt und in §22a Abs 1a steht tatsächlich genau das drin: (1a) § 22 Abs. 1 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
Was ja quasi bedeutet das dieser Teil zusätzlich zum §22a gelten muss. Und in genau diesem Teil ist auch die Möglichkeit gegeben, den Einsatzbereich auf Fahrzeuge einer bestimmten Art zu begrenzen, Tatsache.
Also kann man tatsächlich nicht pauschal sagen das die Dinger im Polo oder jedem anderen Fahrzeug zugelassen sind ohne das Gutachten zu kennen.
Es ist theoretisch möglich das sie legal sind, da die Begrenzung der Zulassung auf Fahrzeuge einer bestimmten Art ja nur als Option vorhanden ist und keine Pflichtkennzeichnung. Aber genausogut ist es möglich das sie nur für den 3er BMW erlaubt sind.
Frontscheinwerfer haben wahrscheinlich immer so eine Eingrenzung, da die ja nicht ohne weiteres in eine andere Front integrierbar sind. Aber wenn es ordentlich gemacht ist kann es durch das vorhandene E-Prüfzeichen anscheinend relativ problemlos (Polo mit Eos-Scheinwerfern und Golf 4 mit 5er BMW Scheinwerfern) gemacht werden.

Was mich jetzt ärgert:
1. Das der TÜV mir offensichtlich Quark erzählt hat, man kann bei einem Bauteil das in Paragraph §22a auftaucht nicht pauschal davon ausgehen das es an allen Fahrzeugen in dieser Verwendungsform zugelassen ist.
2. Das ich den Absatz 1a bisher übersehen habe oO Da hätten wir uns die ganze Diskussion ja sparen können.

Fazit: Es scheint möglich zu sein Teile die in §22a auftauchen pauschal für alle Fahrzeuge in der gegebenen Verwendungsform zuzulassen, da die Begrenzung auf eine Fahrzeugart nur eine Option ist und es ja Tagfahrleuchten, Nebelscheinwerfer, Fernlicht und Positionsleuchten zum Nachrüsten gibt welche (bei korrektem Anbau) nicht auf bestimmte Modelle begrenzt sind.
Allerdings ist es genauso möglich die Zulassung zu begrenzen wenn man das für richtig hält.

Also ist es durchaus denkbar das die Kennzeichenleuchten von BMW nur für den 3er zugelassen sind und an allen anderen Fahrzeugen verboten. Das Gegenteil ist nur mit den entsprechenden Prüfungsunterlagen zu beweisen. Solange die nicht vorliegen muss man wohl von beiden Möglichkeiten ausgehen.

Ich fahre aber trotzdem mit den BMW-Leuchten weiter auch wenn sie evtl. nicht legal sind. Das ein Polizist diesen Sachverhalt hier kennt bezweifle ich und evtl. taucht ja irgendwann mal dieser Prüfbericht zu den Lichtern auf mit dem wir die Sache endgültig klären können ;)

Grüße,
Largorn
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon smithy » 3. Feb 2011, 14:08

Das ein Polizist diesen Sachverhalt hier kennt bezweifle ich und evtl. taucht ja irgendwann mal dieser Prüfbericht zu den Lichtern auf mit dem wir die Sache endgültig klären können ;)
Ich weiß was der Polizist dann macht! :haha: Du bekommst eine Mängelkarte, musst die BMW Teile wieder ausbauen und dein Fhz mit Zugelassenen Teilen wieder vorführen! :lol:

MfG
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 3. Feb 2011, 15:45

Frontscheinwerfer haben wahrscheinlich immer so eine Eingrenzung, da die ja nicht ohne weiteres in eine andere Front integrierbar sind. Aber wenn es ordentlich gemacht ist kann es durch das vorhandene E-Prüfzeichen anscheinend relativ problemlos (Polo mit Eos-Scheinwerfern und Golf 4 mit 5er BMW Scheinwerfern) gemacht werden.


Ich fahre aber trotzdem mit den BMW-Leuchten weiter auch wenn sie evtl. nicht legal sind. Das ein Polizist diesen Sachverhalt hier kennt bezweifle ich und evtl. taucht ja irgendwann mal dieser Prüfbericht zu den Lichtern auf mit dem wir die Sache endgültig klären können ;)

Grüße,
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Na klar, meine W5W-LED's im Kennzeichenlicht sind auch nicht erlaubt und trotzdem verwende ich sie. Hat sogar der TÜV Prüfer gesehen und nur gesagt "sieht gut aus"

Ich sag mal so, bei aktuellen Fahrzeugen hat da eh kein Polizist oder Prüfer durchblick ob LED nun Serie oder nicht. Was anderes wäre wenn es nen 2er Golf oder so wäre!
(Bzw. bekannter im glaub 98 oder 99er A4 wurde wegen Kennzeichen LED's angehalten und bekam Mängelkarte)

Ansonsten wegen Polo mit EOS Scheinwerfer oder Golf4 mit 5er Scheinwerfer.
Da gilt im Prinzip das gleiche, aber wenn sowas nicht in einem Polo oder Golf erlaubt ist, ist das doch kein Hindernis sowas via Einzelabnahme eingetragen zu bekommen. Der Aufwand dafür sollte sehr gering sein und daher den kleinsten Preis von rund 40€ nicht großartig überschreiten.
Bzw. nur weil es jemand gemacht hat, muss es ja nicht gleich legal erlaubt sein, auch wenn er der Meinung ist.

Aussagen einzelner Prüfer finde ich sind eh mit Vorsicht zu genießen wenn man teilweise sieht was für nicht erlaubte Dinge trotzdem eingetragen oder erklärt werden (z.B. HID-Xenon in einen Halogenscheinwerfer)
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Re: BMW LED Kennzeichenbeleuchtung

Ungelesener Beitragvon Martin92 » 15. Mai 2011, 20:52

Gehen die beim 9n3 --> http://cgi.ebay.de/LED-Nummernschild-Ke ... 588de864d9
Muss ich da etwas beachten oder gehen die doch wirklich jetzt nur im Polo 9n?

Danke für die Antwort. :top:
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