Versicherungskaufmann on the road! :mosh:
Welchen Versicherungskaufmann du nur meinst^^
Also "Sonderregelungen" gibts verschiedene.
1. Die Sondereinstufungen
Z.B. die Führerscheinregelung:
Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Kulanzregelung der Versicherungen, um den Einstieg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse zu ermöglichen. Im Detail besagt die Führerscheinregelung, dass ein Versicherungsnehmer in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft wird, wenn er bereits seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins ist.
Oder die Eltern-Kind-Regelung:
Wenn ein Elternteil das Fahrzeug bei der Gesellschaft versichert ist, stuft man den Vertrag des Kindes sofort in Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 ein.
2. Nachlässe
Z.B. den Garagennachlass, Nachlass aufgrund Einzelfahrer, Sondernachlässe (meist Kulanz) usw.
Aber de facto bist du in die SF 1/2 (140%) eingestuft und kommst nächstes Jahr in die SF 1 (100%).
-> Achtung: Die % der SF Klassen kann jeder Versicherer selbst bestimmen, wird aber an einen gewissen Regelsatz angelehnt. Ausserdem unterscheiden sich die % in HP und VK z.b. hast du jetzt in HP 140% und in VK z.b. 115%. Anfangs ist die HP höher als die VK welches sich aber bei ca. SF 3 umdreht.
Wenn du jetzt zum Jahreswechsel den Versicherer wechselst hat du de facto die gleiche SF Klasse wie beim ersten Versicherer, also SF 1.
Natürlich kannst du hier wieder mit den Sondereinstufungen und Rabatten rum hantieren. Wenn du aber (wie ich) durch die Eltern-Kind-Regelung gleich in die SF 2 eingestuft wirst und dann z.B. ein Jahr drauf Versicherer wechselst hast du dort nicht gleich die SF 3 sondern die tatsächlichen SF Klassen die du ohne Sondereinstufung hättest erfahren können. (hab ich natürlich nicht gemacht

)
Zum Verständnis:
Normalerweise fängst du ja als Vollblutanfänger in der SF 0 an, dann nächstes Jahr SF 1/2 dann nächstes Jahr SF 1 usw....
Wenn du jetzt aber durch die Führerscheinregelung direkt in die SF 1/2 kommst und im nächsten Jahr wechselst (eig mit SF 1 beim 1. Versicherer) bist du danach immernoch in SF 1/2 beim 2. Versicherer weil du durch die Sondereinstufung ja die SF 0 übersprungen hast.
Alles etwas kompliziert^^
Hab ich dir damit jetzt geholfen?