Ungelesener Beitragvon Barney » 2. Jan 2013, 20:08
Daten beziehen sich auf Golf 4:
Motorkennbuchstabe AQN
Fertigung 10.00 ►
Zylinderanordnung VR → 1)
Zylinderwinkel 15°
Hubraum l 2,3
Leistung kW bei 1/min 125/6000
Drehmoment Nm bei 1/min 220/3500
Bohrung Ø mm 81,0
Hub mm 90,2
Verdichtung 10,75
ROZ mind. 95 bleifrei → 2)
Systembezeichnung Motronic ME7.1
Abgasgrenzwerte gemäß EU4 Norm
1) VR = V-Anordnung in kompakter Reihenbauweise
2) in Ausnahmefällen mindestens 91 ROZ, jedoch verminderte Leistung
Eigendiagnose OBD
Klopfregelung 2 Klopfsensoren
Lambdaregelung 2 Sonden → 3)
Katalysator ja
Abgasrückführung nein
Aufladung nein
Sekundärluft-System ja
Elektronische Motorleistungsregelung ja
Saugrohrumschaltung ja
Nockenwellenverstellung ja
3) Fahrzeuge mit Allradantrieb: 4 Sonden
Also eintragungsfähig wäre er somit auf jeden Fall, der AGZ also die 2 Ventil-Version mit 110 kW hat nur D3 Norm, also Zwischending zwischen Euro 3 und 4.
Der Umbauaufwand wird wie oben schon geschrieben, nahezu der gleiche sein wie bei einem VR 6. Und wie Deus schon sagt, der Motor ist nix halbes und nix ganzes, man braucht nur mal die Zylinderbänke anschauen, einmal 2 und einmal 3 Zylinder. Dass sowas unrund wird ist ja schon im Voraus klar.