Welche Fahrwerkskosten kommen auf mich zu?


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industrial69

Ungelesener Beitragvon industrial69 » 17. Okt 2006, 21:10

man bekommt doch beim kauf eines gewindefahrwerkes zb. ein gutachten mit..... und dann....

(könnt ihr das mal vervollständigen?) :D 8O

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Whiskers
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Ungelesener Beitragvon Whiskers » 17. Okt 2006, 22:04

Ja du bekommst ein Gutachten. In diesem Gutachten steht drin wie tief das Fahrwerk runtergeschraubt werden darf. Du baust also das Fahrwerk ein und hältst dich an die Vorgaben im Gutachten. Dann fährst du mit dem Gutachten zum Tüv und der sollte dir das abnehmen. Der stellt dir dann ein extra Zettel aus auf dem die Abnahme bestätigt wird. Diesen musst du im Auto mitführen. Ist dir das Auto nicht tief genug drehste es weiter runter -> theoretisch erlicht die Betriebserlaubnis, wenn du ein Problem damit hast musste es sein lassen! Dann fährst du zur Achsvermessung Reifenhändler etc. Und dann bist du fertig, denn zur Zulassungsstelle musst du nicht!! Die Änderunen müssen erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren z.b. Halteränderung in den neuen Schein übernommen werden. Würde ich trotzdem nicht machen. In den Brief wird sowieso nichts eingetragen.
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industrial69

Ungelesener Beitragvon industrial69 » 17. Okt 2006, 22:11

Ja du bekommst ein Gutachten. In diesem Gutachten steht drin wie tief das Fahrwerk runtergeschraubt werden darf. Du baust also das Fahrwerk ein und hältst dich an die Vorgaben im Gutachten. Dann fährst du mit dem Gutachten zum Tüv und der sollte dir das abnehmen. Der stellt dir dann ein extra Zettel aus auf dem die Abnahme bestätigt wird. Diesen musst du im Auto mitführen. Ist dir das Auto nicht tief genug drehste es weiter runter -> theoretisch erlicht die Betriebserlaubnis, wenn du ein Problem damit hast musste es sein lassen! Dann fährst du zur Achsvermessung Reifenhändler etc. Und dann bist du fertig, denn zur Zulassungsstelle musst du nicht!! Die Änderunen müssen erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren z.b. Halteränderung in den neuen Schein übernommen werden. Würde ich trotzdem nicht machen. In den Brief wird sowieso nichts eingetragen.
interessant. also ist es dementsprechen auch egal ob zuerlst zum tüv und dann zur achsvermessung (oder umgedreht?!
das man die wichtigen sachen im auto mitführen muss, ist mir bekannt.

ich kenn aber welche die mussten ihr fahrwerk in die zulassung eintragen lassen. wie hat man das zuverstehen???


Whiskers
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Ungelesener Beitragvon Whiskers » 17. Okt 2006, 22:18

nein! es reicht definitiv das tüv extra blatt! wer sich freiwillig in die Schlange an der Zulassungstelle reiht ist selber Schuld! die leute wissen es anscheindend selber nicht oder haben dir mist verzapft!

die achsvermessung würde ich nach dem tüv machen. evtl. musst du für den tüv nochwas ändern und dann verstellt sich der sturz wieder. wobei das beim polo egal, dort ist der sturz an der VA fest.
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industrial69

Ungelesener Beitragvon industrial69 » 17. Okt 2006, 22:21

nein! es reicht definitiv das tüv extra blatt! wer sich freiwillig in die Schlange an der Zulassungstelle reiht ist selber Schuld! die leute wissen es anscheindend selber nicht oder haben dir mist verzapft!

die achsvermessung würde ich nach dem tüv machen. evtl. musst du für den tüv nochwas ändern und dann verstellt sich der sturz wieder. wobei das beim polo egal, dort ist der sturz an der VA fest.
aahh, ok... da weiß ich ja bescheid. also nur tüv und achsvermessung brauch ich dann machen zulassen. so grob 100euro gehen sicher drauf für die 2sachen...


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Ungelesener Beitragvon Sese » 17. Okt 2006, 22:29

spureinstellen nich vergessen! oder? :D

mfg Sese
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Korrrekt

Ungelesener Beitragvon Korrrekt » 17. Okt 2006, 22:35

spureinstellen nich vergessen! oder? :D
Spureinstellen = Achsvermessung

Achsvermessung ist das Gleiche, davon wird hier doch schon immer gesprochen :D
aahh, ok... da weiß ich ja bescheid. also nur tüv und achsvermessung brauch ich dann machen zulassen. so grob 100euro gehen sicher drauf für die 2sachen...
Das wird aber knapp werden, außer du findest einen der dir die Spur für 50,- Euro einstellt.


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Ungelesener Beitragvon Steini » 18. Okt 2006, 07:09

die achsvermessung würde ich nach dem tüv machen. evtl. musst du für den tüv nochwas ändern und dann verstellt sich der sturz wieder. wobei das beim polo egal, dort ist der sturz an der VA fest.

son quatsch, der tüv will sehen das due die vermessungen gemacht hast, also vorm tüv besuch erledigen.
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Black Polo 9N

Ungelesener Beitragvon Black Polo 9N » 18. Okt 2006, 07:21

anscheinend überall woanders...beim TÜV Rheinland überprüft er NUR die Teile und schaut nach, ob irgendwo was schleift...die spur geht im am arsch vorbei....

und das manche leute nicht wissen, wieso die spur eingestellt werden soll, das ist mir ein riesiges rätsel... :-?


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Ungelesener Beitragvon Steini » 18. Okt 2006, 08:19

anscheinend überall woanders...beim TÜV Rheinland überprüft er NUR die Teile und schaut nach, ob irgendwo was schleift...die spur geht im am arsch vorbei....

und das manche leute nicht wissen, wieso die spur eingestellt werden soll, das ist mir ein riesiges rätsel... :-?
also ich kenn das dass erst die vermessung gemacht werden muß und dann das ganze zum tüv geht
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Ungelesener Beitragvon Sese » 18. Okt 2006, 08:35

spureinstellen nich vergessen! oder? :D
Spureinstellen = Achsvermessung
aso, gut zu wissen, ich habe immer gedacht das wären 2 verschiedene
sachen.

mfg Sese
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Ungelesener Beitragvon px » 18. Okt 2006, 09:03

also ich kenn das dass erst die vermessung gemacht werden muß und dann das ganze zum tüv geht
So denke ich mir das auch, allerdings hatte ich bei meiner Fahrwerkseintragung das Protokoll gar nicht dabei und der Prüfer hat's auch nicht verlangt, fiel mir erst später auf :D


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Ungelesener Beitragvon Steini » 18. Okt 2006, 09:10

also ich kenn das dass erst die vermessung gemacht werden muß und dann das ganze zum tüv geht
So denke ich mir das auch, allerdings hatte ich bei meiner Fahrwerkseintragung das Protokoll gar nicht dabei und der Prüfer hat's auch nicht verlangt, fiel mir erst später auf :D
naja ich sag ja, bei polo ist das auch eigentlich quatsch. da kann man so einfach nichts verstellen beim ein und ausbau
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industrial69

Ungelesener Beitragvon industrial69 » 18. Okt 2006, 13:27

also ich kenn das dass erst die vermessung gemacht werden muß und dann das ganze zum tüv geht
So denke ich mir das auch, allerdings hatte ich bei meiner Fahrwerkseintragung das Protokoll gar nicht dabei und der Prüfer hat's auch nicht verlangt, fiel mir erst später auf :D
naja ich sag ja, bei polo ist das auch eigentlich quatsch. da kann man so einfach nichts verstellen beim ein und ausbau
ihr schafft es noch mich zu verwirren! :-(

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