Genau das wollte ich damit sagen2. hat seb:deluxe = eine Veränderung an der Lichtanlage hat sofort zur Folge, das die Betriebserlaubnis erlischt, es sei denn man hat eine ABE oder es wird durch eine Prüfeinrichtung abgenommen und eingetragen!

Aussen und innen
Genau das wollte ich damit sagen2. hat seb:deluxe = eine Veränderung an der Lichtanlage hat sofort zur Folge, das die Betriebserlaubnis erlischt, es sei denn man hat eine ABE oder es wird durch eine Prüfeinrichtung abgenommen und eingetragen!
Müssten aber lt. Schaltplan mitleuchtenHallo nochmal!
Habe eben noch mal dem Anbieter des Moduls geschrieben!
Bei dem TFL sowie bei den Coming Home und Leaving Home handelt es sich nur um das Abblendlicht.
d.h. beim Coming Home und Leaving Home leuechtet nur das Abblendlicht. nicht die Heckleuchten!
Gruß
Müssten aber lt. Schaltplan mitleuchtenHallo nochmal!
Habe eben noch mal dem Anbieter des Moduls geschrieben!
Bei dem TFL sowie bei den Coming Home und Leaving Home handelt es sich nur um das Abblendlicht.
d.h. beim Coming Home und Leaving Home leuechtet nur das Abblendlicht. nicht die Heckleuchten!
GrußWerd es ja bald sehen. Habs bestellt.
ich verändere aber nicht die Lichtanlage an sich (wie bei dem Beispiel mit den AngelEyes genannt... das kann ja in meinen Augen überhaupt nicht vergleichen, weil das eine bauliche Veränderung direkt am Scheinwerfer ist), sondern ich verändere nur die Regelung des Betriebes der Lichtanlage und da ich diese nicht heller mache, was eine Blendung zu Folge hätte, wird mir da niemand aufs Dach steigen können. Und da mein TFL aus 100% Original-VW-Kabeln besteht, die alle für das KFZ zugelassen sind, kann mir auch da niemand was.Genau das wollte ich damit sagen2. hat seb:deluxe = eine Veränderung an der Lichtanlage hat sofort zur Folge, das die Betriebserlaubnis erlischt, es sei denn man hat eine ABE oder es wird durch eine Prüfeinrichtung abgenommen und eingetragen!
Hier gehts aber nicht darum, Originalkomponenten zu verbauen, sondern ein Modul eines Fremdherstellers, welches keinen Nachweis über die Zulässigkeit im deutschen Straßenverkehr besitzt. Dennoch ist es, wenn auch nicht baulich bedingt, eine Veränderung an der Beleuchtungsanlage und somit abnahmepflichtig.ich verändere aber nicht die Lichtanlage an sich (wie bei dem Beispiel mit den AngelEyes genannt... das kann ja in meinen Augen überhaupt nicht vergleichen, weil das eine bauliche Veränderung direkt am Scheinwerfer ist), sondern ich verändere nur die Regelung des Betriebes der Lichtanlage und da ich diese nicht heller mache, was eine Blendung zu Folge hätte, wird mir da niemand aufs Dach steigen können. Und da mein TFL aus 100% Original-VW-Kabeln besteht, die alle für das KFZ zugelassen sind, kann mir auch da niemand was.
ok, sorry.. das stimmt natürlichHier gehts aber nicht darum, Originalkomponenten zu verbauen, sondern ein Modul eines Fremdherstellers, welches keinen Nachweis über die Zulässigkeit im deutschen Straßenverkehr besitzt. Dennoch ist es, wenn auch nicht baulich bedingt, eine Veränderung an der Beleuchtungsanlage und somit abnahmepflichtig.ich verändere aber nicht die Lichtanlage an sich (wie bei dem Beispiel mit den AngelEyes genannt... das kann ja in meinen Augen überhaupt nicht vergleichen, weil das eine bauliche Veränderung direkt am Scheinwerfer ist), sondern ich verändere nur die Regelung des Betriebes der Lichtanlage und da ich diese nicht heller mache, was eine Blendung zu Folge hätte, wird mir da niemand aufs Dach steigen können. Und da mein TFL aus 100% Original-VW-Kabeln besteht, die alle für das KFZ zugelassen sind, kann mir auch da niemand was.
Wenn Du VW-Komponenten verbaust, haste nix zu befürchten, da die ja richtig geprüft und zugelassen sind. Die meißten, wenn nicht gar alle Bauteile haben ein E-Prüfzeichen, und sind somit bei sachgemäßer Montage ohne gesonderte Abnahme zugelassen.
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